Das Ziel dieser Förderung ist es, Radwege einschließlich Pendler-Radrouten in ländlichen Räumen beispielhaft zu entwickeln und damit die Lebensqualität in ländlichen Räumen für die Bevölkerung zu verbessern. Gleichzeitig sollen durch Radwege, einschließlich Pendler-Radrouten, die Bedingungen für Radfahrende verbessert werden.
Es ist auch möglich, gezielt Radverkehrskonzepte für die ländlichen Räume einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben im Rahmen von Förderaufrufen (sog. „calls“) durch die Regionale Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz erfolgt nach den mit dem Regionalen Begleitausschuss Rheinland-Pfalz zum GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland abgestimmten Auswahlkriterien. Diese orientieren sich an den im GAP-Strategieplan formulierten Zielen und sollen die real existierenden Bedarfe aufgreifen.
Der zu fördernde Radweg sowie das zu fördernde Radverkehrskonzept muss sich im ländlichen Raum im Sinne des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz befinden. Eine Förderung in den Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist damit von vornherein ausgeschlossen.
Status:
Aktuell. Bewerbungsunterlagen können noch bis zum 17. Mai 2024 (ausschließlich per Mail) eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, die der Umsetzung von Entwicklungskonzepten dienen, insbesondere in Form von Radwegen und Pendler-Radrouten im ländlichen Raum, speziell zur Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen, wirtschaftlichen, verkehrlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale.
Zu den förderfähigen Kosten gehören insbesondere:
- Erstellung eines kommunalen Radverkehrskonzeptes (ohne Baumaßnahmen)
- Radwegebaumaßnahme (ggf. einschließlich des Radverkehrskonzeptes)
o Externe Planungskosten,
o Baukosten, einschließlich der Kosten der Einbindung vorhandener (Rad)Wege und deren Anpassung/Ertüchtigung entsprechend den Vorgaben der vg. Entwicklungs-/Radverkehrskonzepten
o Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Wegebaumaßnahme stehende Anlagen (u. a. Beschilderung nach HBR, Möblierung, Abstellanlagen, E-Ladestationen, Reparaturstationen, digitale Erfassung der Strecken für die landesweite Radwege-/Routendatenbank, Zähl- und Messeinrichtungen, notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Sicherungs- und Entwässerungsmaßnahmen, Ertüchtigungsmaßnahmen)
Nicht förderfähig sind:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- unselbstständige Radwege
- Planungsarbeiten der öffentlichen Hand sowie nichtvorhabenbezogene Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Beratungs- und Betreuungsleistungen und sonstige Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- Kosten des laufenden Betriebes (Betriebskosten…)
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
Wer ist förderberechtigt?
Zuwendungsempfänger können sein:
- Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte mit bis zu 100.000 Einwohner
- Gemeindeverbände
- Verbandsgemeinden
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Zweckverbände
Eine Förderung in den Städten/Stadtteilen von Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier ist ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Der Zuwendungssatz beträgt 43 % der förderfähigen Kosten.
Bewerbung:
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bewerbungsformular (Download auf der ELER-RLP-Homepage)
- Vorhabenskizze
- Entwurfszeichnungen, Streckenverlaufspläne, Radwegekonzept
- Herleitung der Kosten des Gesamtvorhabens zur Plausibilisierung
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 17. Mai 2024 ausschließlich per E-Mail an die Adresse ELER-VB@mwvlw.rlp.de unter dem Betreff „Teilnahmeunterlagen zum 1. Förderaufruf der Regionalen Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz im Rahmen der Förderung EL-0410-03“ zu senden.
Wird der Eingang nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen bestätigt, ist der Kontakt mit der Regionalen Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz zu suchen.
Fördermittelgeber und Volumen:
Land Rheinland-Pfalz. Für den aktuellen Förderaufruf stehen ca. 4,0 Mio. Euro (einschließlich Verpflichtungsermächtigungen) an ELER-Mitteln zweckgebunden zur Verfügung. Für Radverkehrskonzepte werden 1,0 Mio. Euro reserviert. Nicht beanspruchte Mittel für Radverkehrskonzepte können für Radwegebaumaßnahmen eingesetzt werden.
Weitere Voraussetzungen:
Es bestehen folgende Nachweispflichten des Zuwendungsempfängers:
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch Vorlage einer Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde.
- Genehmigung durch die zuständige Umweltfachbehörde, soweit rechtlich vorgegeben.
- Unterlagen, die die angegebenen Kostenschätzungen plausibilisieren.
- Vorlage der notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen im Bereich umweltrelevanter betriebs- und baurechtlichen Belange (z.B. BNatSchG).
- Bei kombinierten Rad- und Wirtschaftswegen: Nachweis über die Abstimmung zwischen Antragsteller/Antragstellerin und Vertreter der Landwirtschaft (z.B. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz)
Darüber hinaus gibt es eine Doppelförderungsverbot, d.h. für die betroffenen Ausgaben dürfen keine andere Förderprogramme gleichzeitig in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Kumulation mit Mitteln, die zur Kofinanzierung der ELER-Mittel dienen).
Ansprechpartner für weitere Infos:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartnerin der Regionalen Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz:
Referat 8607 - Referat Europäische Strukturpolitik für den ländlichen Raum, Koordinierungsreferat der ELER-Verwaltungsbehörde sowie der Regionalen Verwaltungsbehörde zum GAP-Strategieplan:
ELER-VB@mwvlw.rlp.de
Ann-Kathrin Gram, Tel.: 06131/16-2543
Ann-Kathrin.Gram@mwvlw.rlp.de
Ansprechpartnerin der ELER-Zahlstelle
Referat 8605 - Investitionsförderung, Förderung der Vermarktung und ländlicher
Entwicklungsmaßnahmen (einschl. LEADER und EIP):
Svenja Germann Tel.: 06131/16-2607
Svenja.Germann@mwvlw.rlp.de
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